AGB
Stand: Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
baugenic GmbH
Planckstraße 26
26810 Westoverledingen
Stand: Juni 2026
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Leistungen der baugenic GmbH (auch „wir“ oder „baugenic“), die gegenüber Kunden bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Mit unseren Leistungen und diesen AGB richten wir uns ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, Behörden, Kommunen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht jedoch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
Präambel
Sofern Du mit uns einen Lizenzvertrag über die Nutzung der Software „baugenic“ abgeschlossen hast, kommt dieser Vertrag durch individuelle Vereinbarung, Bestellung, Registrierung, Auftragsbestätigung oder eine sonstige von uns bestätigte Buchung zustande (nachfolgend „Lizenzvertrag“). Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen gelten für diesen Lizenzvertrag die nachfolgenden Regelungen.
1. Vertragsgegenstand
(1) baugenic ist eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung („SaaS“) für den Baualltag. Die Software unterstützt insbesondere Bauunternehmen, Gemeinden, Städte und sonstige Organisationen bei der strukturierten Auswertung, Suche, Prüfung und Aufbereitung von Bau-, Projekt-, Vertrags- und Ausschreibungsinformationen. Die Software arbeitet mit künstlicher Intelligenz und Retrieval-Augmented Generation („RAG“).
(2) Die Leistungen können insbesondere Funktionen zur Auswertung von Leistungsverzeichnissen, Vertrags- und Vergabeunterlagen, Baubeschreibungen, OCR-Inhalten, Projektinformationen, Prompts, Texteingaben und sonstigen vom Kunden bereitgestellten Inhalten umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Lizenzvertrag, der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung, dem gewählten Preismodell und den von uns bereitgestellten Produktinformationen.
(3) Solltest Du den Lizenzvertrag für ein Unternehmen, eine sonstige Organisation, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person abschließen, sicherst Du zu, dass Du zum Abschluss des Lizenzvertrages und zur Verpflichtung dieser Organisation berechtigt bist.
(4) Soweit wir im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Grundlage des jeweils geltenden Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO („AVV“). Der AVV wird mit Wirksamwerden des Lizenzvertrages Bestandteil des Vertragsverhältnisses, sofern und soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
1.1 Softwareleistungen
(1) baugenic wird als SaaS-Lösung bereitgestellt und ist grundsätzlich über einen Webbrowser zugänglich. Eine lokale Installation der Software beim Kunden ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Wir entwickeln die Software fortlaufend weiter, verbessern bestehende Funktionen, passen technische Komponenten an und können neue Funktionen hinzufügen oder bestehende Funktionen verändern, ersetzen oder entfernen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Die Software wird im Rahmen eines Abonnementmodells bereitgestellt. Die Nutzung ist zeitlich auf die Dauer des Lizenzvertrages und inhaltlich auf den vereinbarten Leistungsumfang beschränkt.
1.2 Dienstleistungen
(1) Zusätzlich zu den Softwareleistungen können wir, sofern gesondert vereinbart, begleitende Dienstleistungen erbringen. Hierzu können insbesondere Workshops, Schulungen, Customizing, Einrichtungsleistungen, technische Unterstützung oder fachliche Einführungstermine gehören.
(2) Inhalt, Umfang, Termine und Vergütung solcher Dienstleistungen ergeben sich aus dem Lizenzvertrag, einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Sofern keine Pauschale vereinbart ist, werden Dienstleistungen nach Aufwand abgerechnet.
1.3 Hosting und technische Bereitstellung
(1) Wir betreiben die Software als eigene webbasierte Anwendung. Zur technischen Bereitstellung können wir Rechenzentrums-, Cloud-, Server-, Speicher-, E-Mail-, Sicherheits-, Monitoring- und sonstige Infrastrukturleistungen externer Dienstleister einsetzen. Einzelheiten zu datenschutzrechtlich relevanten Dienstleistern ergeben sich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.
(2) Im Rahmen der Software stellen wir dem Kunden Speicher- und Verarbeitungsmöglichkeiten für die vertragsgemäße Nutzung bereit. Die konkrete Speicherkapazität, Dateigröße, Nutzerzahl, Funktionsfreischaltung und sonstige Nutzungskontingente ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang.
(3) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm eingestellten oder hochgeladenen Daten und Inhalte („Kundendaten“). Wir verarbeiten Kundendaten ausschließlich zur Erbringung, Sicherung, Wartung, Fehleranalyse, Weiterentwicklung und Abrechnung unserer Leistungen sowie in den sonstigen in diesen AGB, dem Lizenzvertrag, dem AVV und der Datenschutzerklärung beschriebenen Fällen.
(4) Soweit für die Funktion der Software technisch erforderlich, dürfen wir Kundendaten, Prompts, hochgeladene Dokumente, OCR-Inhalte, Analyseergebnisse, Chatverläufe, technische Metadaten, Embeddings und Indexdaten verarbeiten. Eine Nutzung von Kundendaten zum Training eigener oder fremder KI-Modelle erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas anderes vereinbart wurde.
1.4 Support-Leistungen
(1) Wir erbringen Support-Leistungen nach Maßgabe des Lizenzvertrages, der Leistungsbeschreibung und der jeweils kommunizierten Supportwege. Support kann insbesondere technische Hilfestellung, Fehleranalyse, Sicherheitshinweise, Produktinformationen und Unterstützung bei der Nutzung der Software umfassen.
(2) Wir sind berechtigt, sicherheitsrelevante Updates, Patches, Hotfixes und technische Anpassungen auch kurzfristig einzuspielen, wenn dies für Sicherheit, Stabilität, Datenschutz, Missbrauchsabwehr oder gesetzliche Anforderungen erforderlich ist.
1.5 Keine Rechtsberatung, keine abschließende Fachprüfung
(1) Unsere Leistungen stellen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Insbesondere handelt es sich bei der Nutzung der Software nicht um eine rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls durch uns.
(2) Die von der Software erzeugten Hinweise, Auswertungen, Zusammenfassungen, Formulierungsvorschläge, Risikoanzeigen, Textvorschläge oder sonstigen Ergebnisse sind KI-gestützte Arbeitshilfen. Sie ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden, keine anwaltliche Beratung, keine planerische oder gutachterliche Leistung und keine abschließende technische, wirtschaftliche, vergabe- oder vertragsrechtliche Bewertung.
(3) Der Kunde bleibt für die fachliche, technische, wirtschaftliche und rechtliche Prüfung sowie für die Verwendung der Ergebnisse verantwortlich. Entscheidungen, Anzeigen, Nachträge, Vertragskorrespondenz, Angebote, Erklärungen oder sonstige Handlungen dürfen nicht ungeprüft allein auf Grundlage der Softwareergebnisse vorgenommen werden.
2. Vergütung für unsere Leistungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Preismodell, dem Lizenzvertrag, einem Angebot oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(2) Dienstleistungen werden, sofern nicht abweichend vereinbart, nach Aufwand abgerechnet.
(3) Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuer anfällt.
(4) Die Vergütung für Softwareleistungen ist grundsätzlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Wir sind berechtigt, monatliche, jährliche oder sonst individuell vereinbarte Abrechnungszeiträume anzuwenden.
(5) Rechnungen werden mit Zugang fällig und sind ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, sofern nicht abweichend vereinbart. Wir sind berechtigt, Zahlungen über Zahlungsdienstleister abzuwickeln oder Zahlungsdienstleister künftig einzubinden. In diesem Fall können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
(6) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind gesondert zu vergüten, sofern sie beauftragt oder zur Leistungserbringung erforderlich und angemessen sind.
(7) Wir sind berechtigt, maximal einmal jährlich unsere Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Kosten anzupassen. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere Kosten für Rechenzentrums-, Server-, Speicher-, KI-, Software-, Lizenz-, Sicherheits-, E-Mail-, Support-, Personal-, Energie-, Verwaltungs-, Finanzierungs- und Dienstleisterleistungen sowie hoheitlich auferlegte Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträge.
(8) Preisänderungen können sowohl zu Erhöhungen als auch zu Senkungen führen. Eine Preisanpassung ist auf den Umfang der Änderung der maßgeblichen Kostenfaktoren begrenzt. Wir berücksichtigen, ob Kostensteigerungen durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
(9) Wir teilen dem Kunden eine Preisänderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Lizenzvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf weisen wir in der Änderungsmitteilung gesondert hin. Kündigt der Kunde nicht, wird die Preisänderung zum mitgeteilten Zeitpunkt wirksam.
3. Laufzeit und Kündigung des Lizenzvertrages
(1) Der Lizenzvertrag wird für die im Lizenzvertrag, Angebot, Bestellprozess oder Registrierungsprozess vereinbarte Dauer geschlossen. Mangels abweichender Vereinbarung beträgt die Grundlaufzeit ein Jahr ab Vertragsschluss.
(2) Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Lizenzvertrag oder dem jeweiligen Bestellprozess. Mangels abweichender Regelung beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien drei Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit. Die Kündigung kann in Textform erfolgen.
(3) Wird der Lizenzvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich jeweils um die Dauer der Grundlaufzeit, sofern nicht abweichend vereinbart.
(4) Kostenlose Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung auf bis zu 7 Tage beschränkt. Wir können Test- oder Demozugänge jederzeit beschränken, ändern oder beenden, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Ein Upgrade des gewählten Preismodells oder eine Erweiterung gebuchter Leistungen ist jederzeit mit Wirkung zum vereinbarten Zeitpunkt möglich. Eine Reduzierung der Nutzerzahl oder ein Downgrade ist, sofern nicht abweichend vereinbart, mit Wirkung zum jeweiligen Folgemonat möglich. Eine Erstattung bereits für den laufenden Zeitraum gezahlter Entgelte erfolgt nicht.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang zur Software für den Kunden und seine Nutzer gesperrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Inhalte rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren oder anderweitig zu sichern. Nach Vertragsende löschen oder sperren wir Kundendaten nach Maßgabe des AVV, der Datenschutzerklärung und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
(7) Wir behalten uns vor, den Betrieb, den Support oder die Weiterentwicklung der Software insgesamt einzustellen. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Lizenzvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Vertragsende wird anteilig erstattet.
(8) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen länger als 30 Tage in Verzug ist und trotz Mahnung nicht innerhalb einer weiteren Woche zahlt, oder wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten, insbesondere Nutzungs-, Sicherheits-, Geheimhaltungs- oder Mitwirkungspflichten, trotz Abmahnung verletzt.
4. Online-Registrierung und Vertragsschluss
(1) Soweit die Software über einen Online-Registrierungs- oder Bestellprozess lizenziert wird, ist zur Nutzung ein Nutzerkonto erforderlich.
(2) Informationen auf unserer Website über Inhalte, Funktionen und Preise stellen noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.
(3) Durch Absenden eines Bestellformulars, Abschluss eines Registrierungsprozesses oder Annahme eines Angebots gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Lizenzvertrages ab.
(4) Wir können dieses Angebot durch Auftragsbestätigung, Freischaltung des Zugangs, Registrierungsbestätigung, Bereitstellung der Software oder auf sonstige Weise annehmen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
(6) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde hat uns unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung eines Zugangs bestehen.
5. Integrierte Dienste und KI-Verarbeitung
(1) Für die Zurverfügungstellung bestimmter Funktionen greifen wir auf integrierte KI-Dienste und technische Dienste anderer Anbieter zurück („Integrierte Dienste“). Diese können insbesondere für die automatisierte Auswertung und Beantwortung von Texteingaben, hochgeladenen Dokumenten, OCR-Inhalten, Vertrags- und Leistungsverzeichnistexten sowie für die Generierung von Texten, Zusammenfassungen, Hinweisen und sonstigen Ergebnissen eingesetzt werden.
(2) Die aktuell verwendeten integrierten KI-Dienste ergeben sich aus der Anlage „Integrierte Dienste“ zu diesen AGB. Datenschutzrechtlich relevante Einzelheiten ergeben sich zusätzlich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.
(3) Bei der Nutzung KI-gestützter Funktionen gilt insbesondere:
Wir geben keine Garantie oder Gewähr für die sachliche, technische, wirtschaftliche, rechtliche oder sprachliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Nutzbarkeit der ausgegebenen Antworten und Ergebnisse.
KI-Ergebnisse können falsch, unvollständig, missverständlich oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein.
Der Kunde muss Ergebnisse vor einer weiteren Verwendung eigenverantwortlich prüfen.
Wir gewährleisten nicht, dass integrierte Dienste dauerhaft, störungsfrei oder unverändert verfügbar sind.
Wir gewährleisten nicht, dass ausgegebene Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder in jedem Verwendungszusammenhang frei genutzt werden dürfen.
(4) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich, welche Informationen, Dokumente und Daten er in die Software eingibt oder hochlädt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung dieser Inhalte berechtigt ist und hierbei insbesondere Datenschutz-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis-, Vergabe-, Vertrags- und Geheimhaltungspflichten einhält.
(5) Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, Berufsgeheimnisse, besonders schutzbedürftige Informationen oder Daten mit erhöhtem Schutzbedarf nur dann verarbeiten, wenn dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und der Kunde die damit verbundenen Risiken eigenverantwortlich bewertet hat.
(6) Wir verwenden Kundendaten, Prompts, hochgeladene Dokumente, OCR-Inhalte, Chatverläufe und Ergebnisse nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas anderes vereinbart wurde. Zulässig bleibt die Verarbeitung, soweit sie zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, zur technischen Bereitstellung, Sicherheit, Fehleranalyse, Missbrauchsabwehr, Supportleistung, Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(7) Der Kunde räumt uns für die Dauer des Lizenzvertrages das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, räumlich unbeschränkte und auf den Vertragszweck beschränkte Recht ein, Kundendaten, Eingaben, Prompts, Dokumente, OCR-Inhalte und sonstige Inhalte zu verarbeiten, technisch zu vervielfältigen, zu analysieren, zu indexieren, in Embeddings oder sonstige technische Zwischendaten umzuwandeln und auszugeben, soweit dies für die Bereitstellung und Nutzung der Software erforderlich ist.
(8) Soweit der Kunde urheberrechtlich oder sonst geschützte Inhalte verarbeitet, sichert er zu, über die hierfür erforderlichen Rechte zu verfügen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Kunde nicht über die erforderlichen Rechte oder Rechtsgrundlagen verfügt, es sei denn, wir haben den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten.
6. Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen
(1) Die Software ist onlinebasiert. Für die Nutzung ist eine funktionierende Internetverbindung sowie ein geeigneter aktueller Webbrowser erforderlich.
(2) Der Kunde kann, soweit vereinbart, weitere Nutzer anlegen. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Anlage, Verwaltung, Sperrung und Löschung seiner Nutzer sowie für die Richtigkeit der hierfür angegebenen Daten.
(3) Der Kunde hat seine Nutzer zur Einhaltung dieser AGB, des Lizenzvertrages, interner Sicherheitsvorgaben und aller sonstigen für die Nutzung relevanten Regelungen zu verpflichten.
(4) Wir stellen dem Kunden eine technische Grundlage zur Verfügung. Für die mit der Software verarbeiteten Inhalte, Entscheidungen, Erklärungen, Handlungen, Unterlassungen, Korrespondenzen und sonstigen Nutzungsvorgänge ist der Kunde verantwortlich.
(5) Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte zu verarbeiten, bereitzustellen oder mit der Software zu verbinden, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Schadcode enthalten, gegen Geheimhaltungs- oder Datenschutzpflichten verstoßen oder geeignet sind, unsere Systeme, andere Kunden oder Dritte zu beeinträchtigen.
(6) Insbesondere ist es untersagt, Inhalte zu verarbeiten oder zu verbreiten, die:
pornografisches, obszönes, volksverhetzendes, diskriminierendes oder menschenwürdeverletzendes Material enthalten,
Krieg, Terror, Gewalt oder Straftaten verherrlichen oder fördern,
Kinder oder Jugendliche gefährden,
andere Personen beleidigen, bedrohen, verleumden oder deren Rechte verletzen,
Schadsoftware, Viren, Exploits oder sonstige schädliche technische Komponenten enthalten.
(7) Für die Software gelten mietrechtliche Vorschriften, soweit es sich um die zeitweise Überlassung der SaaS handelt und keine spezielleren Regelungen dieser AGB oder des Lizenzvertrages gelten. Instandhaltungsmaßnahmen wie Updates, Patches und Hotfixes sind Bestandteil unserer Leistung.
(8) Anpassungen, Änderungen, Wartungen und Maßnahmen zur Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
(9) Die Verfügbarkeit der Software beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, 97 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen sind Zeiten, in denen die Software aufgrund geplanter Wartung, höherer Gewalt, Störungen der öffentlichen Internetinfrastruktur, Störungen auf Seiten des Kunden, Pflichtverletzungen des Kunden, Angriffen Dritter, Ausfällen integrierter Dienste oder dringender Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist.
(10) Der Kunde darf unsere Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen, unterlizenzieren, weiterverkaufen oder als White-Label-Angebot einsetzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(11) Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte, Unterauftragnehmer und technische Dienstleister erbringen zu lassen. Datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.
(12) Wir dürfen Updates, Upgrades, Erweiterungen, Verbesserungen und Änderungen der Software bereitstellen. Der Kunde erkennt an, dass solche Maßnahmen zu Änderungen des Erscheinungsbildes, der Benutzerführung, unterstützter Browser, unterstützter Umgebungen oder einzelner Funktionen führen können.
(13) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe, Ausfälle von Energie-, Telekommunikations- oder Rechenzentrumsleistungen und ähnliche von uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit auszusetzen.
(14) Für das Handeln seiner Nutzer steht der Kunde wie für eigenes Handeln ein.
(15) Über Links oder Funktionalitäten in der Software kann der Kunde zu fremden Websites oder Diensten gelangen, die nicht von uns betrieben werden. Für solche externen Inhalte und Dienste übernehmen wir keine Verantwortung, sofern wir uns diese nicht ausdrücklich zu eigen machen.
(16) Bei der Nutzung der Software ist es insbesondere untersagt:
Schutzrechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber-, Namens-, Datenschutz- oder Geschäftsgeheimnisrechte, zu verletzen,
Maßnahmen, Mechanismen, Skripte, Bots oder Software einzusetzen, die Betrieb, Sicherheit oder Integrität der Software beeinträchtigen können,
technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, Schnittstellen außerhalb der bereitgestellten Funktionalitäten anzusprechen oder eine übermäßige Systemlast zu erzeugen,
Inhalte der Software unzulässig zu kopieren, zu extrahieren, zu überschreiben, zu verändern oder den Quellcode zu dekompilieren, vorbehaltlich gesetzlich zwingender Rechte,
Premium-Funktionen, Nutzungskontingente oder sonstige Vorteile durch Manipulation, Exploits oder Software Dritter zu umgehen,
schadcodehafte oder virenbehaftete Dateien, Dokumente oder Inhalte hochzuladen oder einzusetzen,
unsere Software für strafbare, rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke zu verwenden.
(17) Wir sind berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, Nutzer auszuschließen oder den Lizenzvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, sicherheitsgefährdende oder vertragswidrige Nutzung bestehen. Wir informieren den Kunden hierüber unverzüglich, soweit keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen, und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern dies zumutbar ist.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die für die Nutzung der Software erforderlichen Mitwirkungsleistungen unentgeltlich zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
Bereitstellung einer geeigneten Internetverbindung, aktueller Browser und technischer Umgebungen,
ordnungsgemäße Verwaltung von Nutzerkonten, Rollen, Berechtigungen und Zugangsdaten,
rechtzeitige Mitteilung von Störungen, Sicherheitsvorfällen, unbefugter Nutzung oder Verdachtsfällen,
Bereitstellung aussagekräftiger Fehlerbeschreibungen, Screenshots, anonymisierter Logfiles oder Testfälle, soweit für die Fehleranalyse erforderlich,
eigenverantwortliche Prüfung der in die Software eingegebenen oder hochgeladenen Daten auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Erforderlichkeit,
eigenverantwortliche Sicherung und Exportierung von Kundendaten, soweit dies außerhalb unserer vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist,
Mitwirkung bei sicherheitsrelevanten Updates und technischen Anpassungen.
(2) Verzögert sich unsere Leistung aufgrund fehlender, verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich etwaige Fristen und Termine angemessen. Wir sind für die Dauer der Verzögerung von der Leistungspflicht befreit, soweit die Mitwirkung für die Leistung erforderlich ist.
8. Allgemeine Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Lizenzvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Parteien sind sich einig, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert des betroffenen Vertragsjahres begrenzt ist.
(4) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Datenverlust, Mehrkosten aufgrund ungeprüfter Verwendung von KI-Ergebnissen oder Schäden aus vom Kunden zu vertretenden Inhalten haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
(5) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, wirtschaftliche Verwertbarkeit oder rechtliche Belastbarkeit von KI-Ergebnissen haften wir nicht, sofern nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände eingreifen oder wir einen konkreten Inhalt ausdrücklich individuell zugesichert haben.
(6) Bei unentgeltlicher Nutzung, insbesondere Test- und Demolizenzen, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder vom Kunden zu vertretenden Nutzung der Software, aus Kundendaten, aus fehlenden Rechten oder Rechtsgrundlagen oder aus Verstößen gegen diese AGB entstehen. Dies gilt nicht, soweit wir den anspruchsbegründenden Umstand zu vertreten haben.
9. Gewährleistung für unsere Leistungen
9.1 Sachmängel
(1) Bei Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt § 377 HGB.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform und mit nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Die Mängelanzeige soll die zur Fehleranalyse erforderlichen Informationen enthalten.
(3) Wir werden ordnungsgemäß angezeigte und von uns zu vertretende Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Kunde hat uns den hierfür erforderlichen Zugriff und die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
(4) Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung oder Minderung berechtigt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.2 Rechtsmängel
(1) Wir stellen die Software frei von Rechten Dritter bereit, die die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden ausschließen oder erheblich beeinträchtigen, soweit wir diese Rechte zu vertreten haben.
(2) Der Kunde informiert uns unverzüglich in Textform, wenn er Kenntnis von der Geltendmachung von Rechten Dritter an unseren Leistungen erhält.
(3) Wir sind berechtigt, Rechtsmängel nach unserer Wahl dadurch zu beseitigen, dass wir die erforderlichen Rechte erwerben, die Software ändern oder eine gleichwertige alternative Leistung bereitstellen.
9.3 Allgemeines
(1) Mängelansprüche entfallen, soweit der Mangel auf einer vertragswidrigen Nutzung, einer Änderung durch den Kunden, einer ungeeigneten Systemumgebung, fehlender Mitwirkung, externen Diensten außerhalb unseres Verantwortungsbereichs oder vom Kunden bereitgestellten Daten beruht.
(2) Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt, in 12 Monaten.
10. Nutzungsrechte
10.1 Softwarenutzung
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Lizenzvertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang.
(2) Angelegte Nutzer dürfen die Software im Rahmen der erworbenen Lizenzen nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Anzahl der Nutzer, Nutzungskontingente und sonstigen Beschränkungen eingehalten werden.
(3) Eine Überlassung an Dritte, Unterlizenzierung, Vermietung, Weiterveräußerung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Dekompilierung oder sonstige Umgestaltung der Software ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend erlaubt.
(4) Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
(5) Wir bleiben berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Vorgehensweisen, technische Konzepte, Erfahrungswissen, Produktverbesserungen, allgemeine Erkenntnisse und neue Releases unabhängig von diesem Lizenzvertrag weiterzuverwenden, soweit hierbei keine Kundendaten, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten des Kunden unzulässig offengelegt werden.
10.2 Kundendaten und Ergebnisse
(1) Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden oder den jeweils berechtigten Dritten.
(2) An den von der Software erzeugten Ergebnissen räumen wir dem Kunden, soweit uns hieran Rechte zustehen, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen Geschäftszwecke ein. Rechte Dritter und Rechte an vom Kunden eingebrachten Inhalten bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob Ergebnisse im konkreten Fall verwendet, weitergegeben, veröffentlicht oder gegenüber Dritten eingesetzt werden dürfen.
10.3 Open Source Software
(1) Soweit in unseren Leistungen Open Source Software enthalten ist, gelten hierfür die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Wir räumen dem Kunden an Open Source Software nur solche Rechte ein, die nach den jeweiligen Lizenzbedingungen eingeräumt werden können.
11. Datenschutz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Software. Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt ergänzend der AVV. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in seinem Verantwortungsbereich, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Eingabe, des Uploads und der Nutzung von Kundendaten, verantwortlich.
(3) Der Kunde sichert zu, personenbezogene Daten nur auf rechtmäßiger Grundlage, zweckgebunden und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in die Software einzubringen.
(4) Erlangt der Kunde im Rahmen des Lizenzvertrages Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns, unseren Mitarbeitern, anderen Kunden oder Dritten, darf er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise, zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeiten.
12. Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Informationen im Sinne von § 2 GeschGehG sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.
(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur genutzt oder Dritten offengelegt werden, soweit dies zur Durchführung des Lizenzvertrages erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Zu vertraulichen Informationen des Kunden gehören insbesondere Bau-, Projekt-, Ausschreibungs-, Vertrags-, Kalkulations-, Nachtrags-, Preis-, Kunden-, Mitarbeiter-, Lieferanten-, Planungs- und Unternehmensinformationen sowie in die Software eingestellte Kundendaten.
(4) Die empfangende Partei hat vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(5) Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigte Nachweisinteressen entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Lösch- und Rückgaberegelungen des AVV bleiben unberührt.
(7) Die Vertraulichkeitspflichten bestehen auch nach Beendigung des Lizenzvertrages fort.
13. Übertragung auf Dritte
(1) Wir sind berechtigt, den Lizenzvertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen zu übertragen. Hierüber informieren wir den Kunden in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung.
(2) Eine Übertragung des Lizenzvertrages durch den Kunden auf Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt unberührt.
(3) Widerspricht der Kunde einer Übertragung auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit uns verbundenes Unternehmen aus wichtigem Grund, wird der Lizenzvertrag unverändert fortgeführt, soweit uns dies zumutbar ist. Andernfalls sind wir zur Kündigung mit angemessener Frist berechtigt.
14. Referenznennung
Beide Parteien sind nach vorheriger Freigabe der jeweils anderen Partei, die mindestens in Textform erfolgen muss, berechtigt, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung in der Außendarstellung als Referenz zu nennen. Eine Verpflichtung zur Freigabe besteht nicht.
15. Schlussbestimmungen
(1) Auf die gesamte Vertragsbeziehung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Lizenzvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der baugenic GmbH.
(3) Die Beachtung exportkontrollrechtlicher Vorgaben sowie Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf die Nutzung unserer Leistungen liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, soweit der Kunde hierauf Einfluss hat.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Lizenzvertrages bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(5) Änderungen, die aufgrund geänderter rechtlicher, technischer, sicherheitsrelevanter oder datenschutzrechtlicher Anforderungen erforderlich sind und keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die dem Kunden zustehenden Leistungen haben, werden wir dem Kunden in Textform mitteilen. Sie werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht und wir ihn auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen haben.
(6) Änderungen, die wesentliche negative Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis oder den Leistungsumfang des Kunden haben, werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich etwas anderes zulässig ist.
(7) Zur Abwehr unvorhergesehener und unmittelbar drohender Gefahren, insbesondere Betrug, Schadsoftware, Spam, Datenschutzverletzungen, Sicherheitslücken oder sonstiger Cyberrisiken, dürfen wir kurzfristige technische oder organisatorische Änderungen vornehmen und informieren den Kunden hierüber in angemessenem Umfang.
(8) Sollte eine Bestimmung des Lizenzvertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Juni 2026
Anlage: Integrierte Dienste
Diese Anlage benennt die derzeit in die Software eingebundenen KI-Dienste im Sinne von Ziff. 5 dieser AGB. Hosting-, E-Mail-, Sicherheits- oder sonstige Infrastrukturleistungen werden nicht als integrierte KI-Dienste in dieser Anlage geführt; datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus dem AVV und der Datenschutzerklärung.
| Nr. | Name des Anbieters | Gegenstand der Leistung | Link zu Nutzungsbedingungen |
|---|---|---|---|
| 1 | Mistral AI SAS12 Rue de Londres75009 ParisFrankreich | Betrieb bzw. Bereitstellung von KI-Modellen zur Verarbeitung von Prompts, Dokumenten-, Vertrags-, Leistungsverzeichnis- und OCR-Inhalten im Rahmen der Softwarefunktionen. |
Leistungsbeschreibung
Die vorliegende Leistungsbeschreibung („LB“) beschreibt die wesentlichen Features und Leistungsgegenstände, die baugenic GmbH (auch als „wir“ oder „Anbieter“ bezeichnet), mit ihrer Software in Erfüllung des Hauptvertrages gegenüber Dir als Kunden oder Nutzer erbringt.
1. Überblick
baugenic ist eine Software-as-a-Service Lösung zur Erleichterung des Baualltags. Die Leistungen von baugenic umfassen u.a. die folgenden Funktionalitäten:
- Die Vorauswahl verschiedener Anwendungsfälle
- Die Auswertung von Anwendungsfällen auf Grundlage von Texteingabe oder Uploads von Dateien
- Die Prüfung von Leistungsverzeichnissen
- Die Bewertung von Konflikten / Streitfällen (keine Rechtsberatung!)
- Die Erstellung von Musterschreiben zu Konflikten / Streitfällen
- Die Unterstützung beim Umgang mit Boden und Recyclingmaterial
- Die Ergebnisse werden in Textform oder Tabellen ausgegeben
1.1 Nutzung der Chatfunktionen
Die Nutzung der KI-basierten Chatfunktionen erfolgt nutzerbezogen über das jeweils registrierte Nutzerkonto.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Nutzung der Software sowie zur Vermeidung einer missbräuchlichen oder nicht vertragsgemäßen Nutzung ist die Anzahl der Anfragen pro Nutzerkonto und Kalendermonat technisch begrenzt.
Nach Erreichen dieser technischen Nutzungsgrenze kann die weitere Nutzung der Chatfunktionen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums eingeschränkt oder vorübergehend deaktiviert werden.
1.2 Mindestanforderungen an die IT-Systeme des Nutzers
Die fehlerfreie Nutzung von baugenic setzt ein IT-System mit den folgenden Kriterien voraus:
- Entsprechende Hardware (Desktop, Laptop, Computer, Maus und Tastatur, etc.)
- Stabiler Internetzugang
1.3 Rechte der Inhalte
Alle Inhalte, die von Dir oder Deinen Mitarbeitern in baugenic importiert werden, bleiben in eurem Eigentum.
2. Administration
Die Löschung der Daten wird nach Veranlassung durch den jeweiligen Nutzer in baugenic durchgeführt. Darüber hinaus hat der Administrator die Möglichkeit, sämtliche Account- und Nutzerdaten zentral zu löschen.
In beiden Fällen werden die Daten unmittelbar nach Veranlassung der Datenlöschung endgültig und nicht wiederherstellbar gelöscht.
3. Service Level Agreement
Wir erbringen besondere Leistungen zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von baugenic.
3.1 Wartung und Wartungszeiten
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen beim Betrieb von baugenic werden wir Wartungs- und Pflegeleistungen durchführen. Zeiten der Nichtverfügbarkeit von baugenic auf Grund von angekündigten Wartungsarbeiten fließen nicht in die Berechnung des Service Levels ein. Wartungszeiten betragen bis zu 5 Stunden monatlich. Die Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Geschäftszeiten sind werktäglich 8 bis 17 Uhr.
3.2 Aktualisierungen
Wir sind kontinuierlich bestrebt, Dir die neusten Funktionen von baugenic bereitzustellen. Daher spielen wir regelmäßig neue Versionen der vorhandenen Software ein und ergänzen baugenic mit neuen Services. Sollte sich im Rahmen dieser Aktualisierungen die Funktion von baugenic verändern, stellt dies keinen Serviceausfall dar, sofern damit weiter der Funktionsumfang der Leistungsbeschreibung eingehalten wird.
3.3 Verfügbarkeit
Wir sichern eine Verfügbarkeit von 97 % im Jahresdurchschnitt während der Betriebszeiten zu. Die Betriebszeiten von baugenic sind hierbei definiert als 24 Stunden, 7 Tage die Woche, abzüglich angekündigter Wartungszeiten.
4. Support Richtlinie
4.1 Basis-Support-Plan für baugenic
4.1.1 Allgemein
Der Basis-Support-Plan für baugenic wird Dir für sämtliche gebuchten Modelle und Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.
4.1.2 First-Level-Support
Wir verpflichten uns, sofern Du das jeweilige Problem nicht selbst beheben kannst, den „First Level Support“ für Dich bezogen auf baugenic zu leisten. Der First Level Support umfasst unter anderem:
- eine direkte Antwort an die Benutzer in Bezug auf Anfragen zu Leistung, Funktionalität oder zum Betrieb von baugenic,
- eine direkte Antwort an die Benutzer in Bezug auf Probleme mit baugenic
- eine Unterstützung bei der Diagnose und ggf. auch Lösung von Problemen
4.2 Kommunikations-Kanäle zum Support
Die Leistungen unseres Supports können von Dir über verschiedene Wege in Anspruch genommen werden. Wir haben dazu mehrere Kommunikations-Kanäle eingerichtet. Wenn Du unsere Support-Leistungen optimal in Anspruch nehmen willst, sollten diese Kanäle in der nachfolgend beschriebenen Reihenfolge genutzt werden.
4.2.1 E-Mail
Support-Anfragen können per E-Mail an info@baugenic.de gestellt werden.
4.2.2 Telefon
Der telefonische Weg kann nur bei kritischen Störungen genutzt werden. Unter der Telefonnummer +49 4955 183 3399 nehmen Support-Mitarbeiter während der Standard-Servicezeiten (siehe Abschnitt Standard-Servicezeiten) die kritischen Störungen entgegen. Bei einer telefonischen Störungsmeldung musst Du sämtliche Informationen bereithalten, wie im Abschnitt Qualifizierte Support-Anfrage beschrieben. Antworten auf telefonische Anfragen werden in der Regel per E-Mail zur Verfügung gestellt.
4.3 Qualifizierte Support Anfrage
Eine qualifizierte Support-Anfrage ist unbedingte Voraussetzung für die schnelle Bearbeitung und die schnelle Lösung eines Problems bzw. die Behebung einer Störung. Eine qualifizierte Support-Anfrage enthält eine ausführliche Beschreibung des Störungsbildes. Die folgenden Fragen sind dabei zu beantworten:
- Handelt es sich um eine Störung (Incident) oder um eine andere Anfrage-Kategorie z. B. Request for Information oder Change-Request? Die Anfrage muss entsprechende Informationen und Begründungen enthalten.
- Wie äußert sich die Störung? Was funktioniert nicht mehr? Die exakten Fehlermeldungen sind erforderlich.
- Wie ist das Problem nachvollziehbar und reproduzierbar?
- Wo tritt das Problem auf?
- Seit wann besteht die Störung?
- Zusatzinformationen wie Screenshots etc.
- Angabe der Priorität (1=kritisch bis 4= nicht dringend).
4.4 Prioritätsstufen
Jeder Anfrage wird in eine der folgenden vier Prioritätsstufen bzw. Schweregrade zugeordnet:
Priorität 1 – kritisch
Es besteht ein dringendes, betriebsverhinderndes Problem, welches die Mehrzahl der Benutzer an ihrer Arbeit hindert. Es gibt keine Möglichkeit, das Problem zu umgehen. Eine sofortige Lösung ist erforderlich. Störungen mit Priorität 1 müssen neben der schriftlichen Form zusätzlich telefonisch gemeldet werden. Sofern eine erforderliche Kontaktperson auf Seite des Kunden nicht verfügbar ist, behalten wir uns vor, die Priorität herunterstufen.
Priorität 2 – dringend
Wichtige Funktionen stehen nicht zur Verfügung und die normale tägliche Arbeit ist stark eingeschränkt. Eine schnelle Lösung für das betriebsbehindernde Problem ist erforderlich.
Priorität 3 – normal
Einzelne weniger wichtige Funktionen stehen nicht zur Verfügung oder wichtige Funktionen sind nur durch Umgehen des Problems verfügbar. Eine Lösung ist erforderlich, aber nicht dringend.
Priorität 4 - nicht dringend
Es sind nur wenige Benutzer bei ihrer Arbeit leicht oder sporadisch eingeschränkt. Die normale Arbeit ist nur gering beeinträchtigt. Oder es liegt eine einfache Anfrage zu einem Produkt oder Sachverhalt mit geringer Dringlichkeit vor.
Die Einstufung in die Prioritätsstufen erfolgt durch Dich.
4.5 Service- und Reaktionszeiten
4.5.1 Standard Servicezeiten
Unsere Standard-Servicezeiten sind festgelegt auf: Montag bis Freitag jeweils in der Geschäftszeit von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr (Ortszeit Berlin/Deutschland). Ausgeschlossen werden Samstage und Sonntage, sowie bundeseinheitliche Feiertage in Deutschland. Innerhalb dieser Servicezeiten erfolgt die Bearbeitung der Anfragen durch unsere Support-Mitarbeiter. Bei kritischen Störungen mit Priorität 1 ist eine telefonische Kontaktaufnahme in der Servicezeit möglich. Im Regelfall stehen die anderen elektronischen Kommunikationswege auch außerhalb dieser Servicezeiten zur Verfügung. Wartungsarbeiten können ohne vorherige Ankündigung außerhalb der Standard-Servicezeiten vorgenommen werden.
4.5.2 Standard Reaktionszeiten
Die Reaktionszeit beginnt mit Deiner Anfrage innerhalb der Servicezeiten. Wird die Anfrage außerhalb der Servicezeiten erstellt, startet die Reaktionszeit mit dem Beginn der nächsten Servicezeit. Die Reaktionszeit läuft nur während der Servicezeiten. Die Reaktionszeit endet mit der ersten qualifizierten Reaktion unsererseits. Eine qualifizierte Reaktion kann eine Rückfrage zum Störungsbild, eine Erläuterung der weiteren Vorgehensweise oder ein Lösungsvorschlag sein. Wir reagieren auf alle während der oben genannten Servicezeiten eingehenden, qualifizierten Störungsmeldungen innerhalb von 72 Stunden während der Servicezeiten. Die Frist beginnt nur zu laufen, wenn Deine Mitwirkungen erfüllt sind, d.h. wenn Deine Anfrage einen Mindest-Informationsgehalt aufweist – siehe Abschnitt Qualifizierte Support-Anfrage.
4.6 Leistungsausschluss
Unser Basis-Support-Plan enthält nicht die nachfolgend aufgeführten Punkte. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist möglich, sofern die Kosten gesondert abgerechnet werden können:
- Unterstützung bei der Rücksetzung von Passwörtern und bei der Eingabe von Benutzernamen
- Unterstützung bei Entsperrung des Benutzerkontos aufgrund falscher Anmeldeversuche
- Beratung hinsichtlich des Einsatzes und der Anwendung der baugenic -Softwareprodukte
- Einweisung und Schulung von Mitarbeitern des Kunden
- Entwicklung von kundenspezifischen Anpassungen
- Support- und Pflege von Software, die individuell für Dich entwickelt wurde
- Inanspruchnahme von Support- und Pflege-Leistungen bei Fehlern und Störungen, die nicht von uns zu vertreten sind
- Unterstützung bei der Installation oder Konfiguration von Software und Hardware, einschließlich Computer, Festplatten, Netzwerk, Scanner oder Drucker